PKW-Fahrtkosten –
wenn mit Privat-PKWs gefahren werden muss
Aufwandsentschädigung bei Fahrgemeinschaften
Soweit Fahrgemeinschaften mit Privat-PKWs gebildet werden müssen, sind den Fahrzeugfahrern von jedem Mitfahrer (mit Ausnahme von Familienangehörigen)
folgende Aufwandsentschädigungen zu vergüten:
a) Für die Gesamtstrecke bis zu 40 km: 3,50 €
b) Für die Gesamtstrecke über 41 km – 60 km: 5,00 €
c) Für die Gesamtstrecke über 61 km – 100 km: 7,00 €
d) Für die Gesamtstrecke über 101 km – 150 km: 10,00 €
e) Für die Gesamtstrecke über 151 km – 200 km: 13,00 €
Den Teilnehmern ist die Höhe der Aufwandsentschädigungen vor Antritt der Gemeinschaftsfahrten vom Wanderführer mitzuteilen.
Diese Regelung tritt zum 15.3.2022 in Kraft.