PKW-Fahrtkosten –

 

wenn mit Privat-PKWs gefahren werden muss

 

 

Aufwandsentschädigung bei Fahrgemeinschaften

 

Soweit Fahrgemeinschaften mit Privat-PKWs gebildet werden müssen, sind den Fahrzeugfahrern von jedem Mitfahrer (mit Ausnahme von Familienangehörigen)

folgende Aufwandsentschädigungen zu vergüten:

 

a) Für die Gesamtstrecke bis zu 40 km: 3,50 €

 

b) Für die Gesamtstrecke über 41 km – 60 km: 5,00 €

 

c) Für die Gesamtstrecke über 61 km – 100 km: 7,00 €

 

d) Für die Gesamtstrecke über 101 km – 150 km: 10,00 €

 

e) Für die Gesamtstrecke über 151 km – 200 km: 13,00 €

 

 

Den Teilnehmern ist die Höhe der Aufwandsentschädigungen vor Antritt der Gemeinschaftsfahrten vom Wanderführer mitzuteilen.

 

Diese Regelung tritt zum 15.3.2022 in Kraft.

 

 

Schwarzwaldverein Emmendingen 0